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Hausordnung

Die folgende Hausordnung gilt für die 16 Fitnessparks der movemi AG. Die Hausordnung des Fitnessparks Heuwaage (Genossenschaft Migros Basel) findest du hier.

Lieber Gast
Wir heissen dich in unseren Fitnessparks herzlich willkommen und möchten dir den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Im Interesse einer guten Ordnung und einer einwandfreien Hygiene bitten wir dich um deine Mithilfe. Für Fragen und Auskünfte steht dir das Personal der Fitnessparks gerne zur Verfügung.

  1. Zweck und Geltungsbereich 
    Die Hausordnung dient der Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in den Fitnessparks. Sie ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Kauf des Eintrittes/Abonnements anerkennt der Gast diese Bestimmungen sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Nutzungsreglemente, insbesondere für Fitnessarena, Kursräume, Sauna, Dampfbad und Bäder (Nassbereiche). Das Personal hat für deren Einhaltung zu sorgen. Den Weisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  2. Deine Gesundheit
    Der Besuch unseres Fitnessparks soll dein Wohlbefinden fördern. Unten findest du acht Fragen zu deinem Gesundheitszustand – ein kleiner Check-up, der dir hilft, Risiken zu erkennen oder auszuschliessen. Im Interesse aller Gäste und zu deiner eigenen Sicherheit bitten wir dich, die in den Fitnessparks angeschlagenen Regeln für Sauna, Dampfbad, Sanarium und Bäder sowie das Nutzungsreglement für die Fitnessarena und die Kursräume zu beachten.Bist du zurzeit in ärztlicher Behandlung?
    • Nimmst du seit Längerem und regelmässig Medikamente?
    • Hattest oder hast du Herz-Kreislauf-Probleme?
    • Hast du aktuelle, gesundheitliche Probleme?
    • Leidest du unter Atemwegserkrankungen (Asthma, Bronchitis etc.)?
    • Ist dir eine Schwäche oder Schädigung deines Bewegungsapparates bekannt?
    • Liegt dein letzter medizinischer Check-up länger als ein Jahr zurück?
  3. Zulassung
    In den Fitnessparks sind Personen ab dem 15. Geburtstag zugelassen. Es gilt Ausweispflicht für Einzeleintritte und beim Kauf von Abonnements. Akzeptiert wird ein amtlicher Ausweis mit Foto wie Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass. Ausgeschlossen vom Zutritt sind Personen, welche die Gesundheit Dritter durch ansteckende Krankheiten gefährden. Personen mit offenen Wunden und Personen, welche die Hygiene oder den ordnungsgemässen Betrieb beeinträchtigen, können vom Personal zurückgewiesen werden. Personen, deren Leistungsfähigkeit und damit die Trainingsfähigkeit auf Grund einer Erkrankung nicht gewährleistet ist, können ebenfalls zurückgewiesen bzw. von einer laufenden Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Die Fitnessparks können diese Personen solange vom Besuch der Anlagen ausschliessen, bis ein ärztliches Attest die Trainingsfähigkeit bestätigt. Bei einem Ausschluss während einer Mitgliedschaft wird bis zum Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung der Trainingsfähigkeit das Abo unterbrochen (siehe Ruhezeit). Unsere Gäste müssen sich selbstständig bewegen können oder in Begleitung einer zahlenden Betreuungsperson sein.
  4. Zutritt
    Kein Eintritt ohne Chiparmband – bei Verlust muss ein neues Chiparmband für CHF 10.– bezogen werden.
  5. Videoüberwachung
    Wir machen dich darauf aufmerksam, dass aus Sicherheitsgründen die Bereiche Eingang, Empfang, Bistro, Garderobenzugang, Fitnessarena und Bad durch Videokameras überwacht sind. Die Daten werden nach Ablauf von max. 7 Tagen automatisch gelöscht.
  6. Öffnungszeiten
    Reguläre Öffnungszeiten für Training, Bäder- und Saunawelten und Kinderbetreuung sowie die speziellen Öffnungszeiten an Festtagen findest du im Web auf der jeweiligen Parkseite.

    Sauna und Bäder schliessen jeweils 15 Minuten vor Betriebsschluss. Bei Betriebsschluss müssen alle Gäste die Räumlichkeiten der Fitnessparks verlassen haben.
    Hinweis: Wird der Fitnesspark nach Betriebsschluss durch das Drehkreuz verlassen wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.– fällig.
  7. Revisionsschliessungen
    Jährlich, in der Regel im Sommer, werden die Anlagen für Revisions- und Unterhaltsarbeiten während 1 – 2 Wochen geschlossen.
  8. Nutzung Allgemein
    Die in der Anlage bekannt gemachten Nutzungsregeln und Hinweise sind zu beachten. Sie sind verbindlich. 
    • Vor Nutzung der Nassbereiche inkl. Saunas, Beauty-Licht/ Solarien, Massagen und anderen Anwendungen ist eine gründliche Ganzkörperdusche obligatorisch.
    • Gäste haben sich vor dem Verlassen der Nassbereiche gut abzutrocknen.
    • Gäste mit starkem Körpergeruch werden gebeten, die nötigen Massnahmen zu treffen, um andere Gäste nicht zu beeinträchtigen.
    • Bei der Benutzung des Smartphones oder anderen Smart Devices darf die Privatsphäre der anderen Trainierenden nicht gestört werden. Es gelten folgende Regeln: keine lauten Telefonate auf der Trainingsfläche, Bedienung des Smartphones auf «stumm» geschaltet, Videotelefonie ist aus Datenschutzgründen verboten (Sichtbarkeit von Drittpersonen).
    • Fotografieren und Filmen von anderen Personen ist aufgrund der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte in der gesamten Anlage untersagt.
    • In der Nacktzone sind kamerafähige Endgeräte verboten.
    • Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
    • Aus hygienischen Gründen nicht erlaubt sind: Haare zu rasieren (Barthaare an bezeichneten Lavabos möglich) Nägel zu schneiden, Hornhaut zu entfernen, Haartönungen und kosmetische Gesichtsmasken aufzulegen, das Föhnen des Intimbereichs und der Füsse.
    • Zum Schutz unserer Gäste dulden wir kein anstössiges und unsittliches Verhalten, insbesondere sexuelle oder intime Handlungen jeglicher Art. Zuwiderhandlungen können mit einem Hausverbot bestraft werden.
    • Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sind untersagt.
    • Keine nasse oder verschwitzte Wäsche aufhängen.
    • Im Eingangsbereich oder in der Garderobe ist das Deponieren von Fahrrädern, Tieren etc. untersagt.
    • Elektronische Geräten wie Smartphones/Tablets dürfen ausschliesslich im Bistrobereich geladen werden. Das Aufladen von Akkus für Fortbewegungsmittel ist im ganzen Fitnesspark nicht erlaubt.
    • Es gilt ein Rauchverbot.
    • Esswaren und Getränke dürfen aus hygienischen Gründen nur im Bistro oder an dafür bezeichneten Orten konsumiert werden. Der Verzehr von mitgebrachten Esswaren ist im  Bistrobereich nicht gestattet. (Auf der Liegewiese – wo vorhanden – erlaubt).
    • Fundgegenstände sind dem Personal oder am Empfang/Kasse abzugeben. Die Gegenstände werden während eines Monats aufbewahrt (ausgenommen Hygieneartikel wie Shampoo, Bürsten, Bidons etc.) und können persönlich am Empfang abgeholt werden. Danach werden sie an karitative Institutionen abgegeben. Fundgegenstände können nicht via Telefon identifiziert werden. Eine Identifikation vor Ort ist zwingend.
  9. Haftung
    Die Nutzung der Fitnessparks erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Fitnessparks/movemi AG oder deren Personal ausgeschlossen. Die Fitnessparks haften nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chiparmband etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Gastes.
  10. Garderoben
    Das Training ist nur mit sauberen Sportschuhen und Sportbekleidung erlaubt. Du unterstützst mit einem Schuh- und Kleiderwechsel in der Garderobe unsere Bemühungen im Bereich Hygiene und Sauberkeit. Zu deiner eigenen Sicherheit ist der Garderobenkasten abzuschliessen. Der Garderobenkasten muss beim Verlassen der Anlage leer und unverschlossen zurückgelassen werden. Sporttaschen, Rucksäcke, Necessaire welche eine Grösse von A5 (14.8 x 21 cm) überschreiten, müssen während des Besuches in der Garderobe deponiert werden. Unsere Garderobenbereiche und Nasszonen werden regelmässig kontrolliert und gereinigt. Das Deponieren von Gegenständen im Eingangsbereich ist nicht erlaubt.
  11. Bistro
    Das Bistro darf nicht im Badeanzug oder mit nacktem Oberkörper betreten werden. Ausserhalb des Bistrobereichs sind nur PET-Flaschen, Bidons und Riegel erlaubt.
  12. Badebereich
    Die Bäder dürfen nur in Badekleidern benutzt werden. Das Tragen von Badeschuhen wird empfohlen. Die Nutzung des Bades für andere Zwecke wie z. B. Kurse bleibt vorbehalten. Die Nutzung aller Bäder erfolgt auf eigenes Risiko. Es gibt keine permanente Wasseraufsicht.
  13. Sauna und Dampfbad
    Die Sauna- und Dampfbadbereiche sind Nacktzonen. In der Sauna, im Sanarium und im Dampfbad sind Badekleider nicht erlaubt. Das Einhüllen in einen Bademantel oder ein Badetuch ist selbstverständlich gestattet. Der Intimbereich ist beim Verweilen in der Ruhezone zu bedecken. Die Aufteilung der Zonen in Frauen- und gemischte Bereiche kann jederzeit vom Betreiber geändert werden. In allen Nacktzonen müssen Tücher als Sitzunterlage benutzt werden. Für die Saunakabinen gilt: «Kein Schweiss auf Holz»,die Begehung erfolgt ohne Badeschuhe. Im Dampfbad sind Sitzmatten (wo vorhanden) empfohlen. Aus Rücksicht auf andere Gäste sind laute Gespräche in den Erholungszonen zu vermeiden. Aus hygienischen Gründen sind Massagebürsten und -handschuhe nicht erlaubt. In der Sauna und im Dampfbad dürfen keine privaten Duftstoffe, Haartönungen, Gesichtsmasken oder Bodylotions verwendet werden. Auch dürfen keine Gegenstände, z. B. Zeitungen und Zeitschrift en, mitgenommen werden. Das Tragen und Deponieren von persönlichen Wertsachen wie Uhren, Schmuck, Brillen etc. in allen Bereichen geschieht auf eigene Verantwortung. 
  14.  Beauty-Licht/Solarien
    Das Tragen von Augenschutzbrillen ist obligatorisch. Vor und nach Gebrauch ist die Liegefläche zu desinfizieren und trocken zu reiben. 1 Person pro Gerät! Zutritt ab 18. Jahren.
  15. Medizinische und Wellness-Massagen
    Unser Empfangspersonal informiert dich gerne über unser Massage- und Wellness-Angebot. Buche deinen Wunschtermin online oder telefonisch. Stornierungen und Rückzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich. Eine Umbuchung kann bei Massagen bis 24 Std. vorher erfolgen, ansonsten müssen wir dir die Massage verrechnen.
  16.  Private SPA
    Die zur Verfügung gestellten alkoholischen Getränke dürfen nur im Private SPA getrunken werden. Es gilt das gesetzliche Mindestalter beim Alkoholkonsum. Die Mitnahme von privaten Getränken und Speisen ist nicht gestattet. Der Private SPA darf nur für private Zwecke genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt. Das Filmen und Fotografieren im Private SPA ist nicht gestattet. Der Private SPA wird jeweils in einwandfreiem Zustand übergeben. Sachbeschädigungen oder zusätzliche Reinigungsaufwände (über den normalen Gebrauch hinaus) werden dem Gast in Rechnung gestellt.
  17. Parkplatz
    Die Parkplätze in den Fitnessparks gehören nicht zu unseren Anlagen (Ausnahme: Fitnesspark Eichstätte Zug). Die Bewirtschaftung erfolgt durch externe Firmen. Jegliche Probleme müssen direkt mit diesen Firmen geklärt werden. Der Fitnesspark hat keinen Einfluss auf die erhobenen Parking-Gebühren.
  18. Zuwiderhandlungen
    Das Personal ist beauftragt, Gäste, die trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Hausordnung und der Nutzungsreglemente verstossen, von der Anlage zu weisen, wobei das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet wird. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung, die Nutzungs reglemente oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder des Mitgliedschaft sbetrages. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Eintrittskarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
  19. Hygiene
    In den Fitnessparks sollst du dich nicht nur wohl fühlen, sondern sich auch auf Hygiene und Sauberkeit verlassen können. Es finden regelmässige Untersuchungen durch unabhängige Labors statt. Zudem haben wir auf freiwilliger Basis ein externes mikrobiologisches Labor beauftragt, um in sämtlichen Nasszonen regelmässige Tests durchzuführen. Du hast dadurch die Gewähr, jederzeit einen optimalen Zustand der Anlage vorzufinden.

Fitnessarena und Kursräume

  1.  Schuhe und Bekleidung
    Das Training ist nur mit sauberen Sportschuhen und Sportbekleidung erlaubt. Du unterstützt mit einem Schuh- und Kleiderwechsel in der Garderobe unsere Bemühungen im Bereich Hygiene und Sauberkeit. Untersagt sind: Flip-Flops, Badeschuhe, Socken, barfuss (Ausnahme: in Kursen wie Yoga & Pilates ist barfuss erlaubt, auf der Functional Training Zone sind Socken erlaubt. Fitnessarena und Kursraum sind keine Garderoben! Mit schweissnasser Trainings-Bekleidung dürfen die Kraftgeräte nicht benutzt werden.
  2. Handtuch
    Das Verwenden eines Handtuchs als Schweissunterlage ist obligatorisch. Das Tuch kann in jedem Fitnesspark gemietet werden. Trainingstuch empfohlene Mindestgrösse 70 x 150 cm.
  3. Gerätereinigung nach Gebrauch
    Ausdauergeräte (Velos, Laufbänder, X-Trainer etc.) müssen mit den vom Fitnesspark bereitgestellten Gym-Wipes vom Benutzer nach jedem Training gereinigt werden. 
  4. Nach Gebrauch zurücklegen
    Kurzhanteln, Langhanteln, Gewichtsscheiben und weitere Kleingeräte müssen von den Gästen nach Gebrauch an ihren markierten Platz zurückgebracht werden. 
  5. Leihmaterial
    Pulssender, Elastangürtel etc. werden dem Gast gegen ein Depot (persönlicher Chip) vom Beratungspersonal für das Training kostenlos zur Verfügung gestellt.
  6. Esswaren und Getränke
    Es dürfen keine Esswaren in die Fitnessarena / den Kursraum mitgebracht werden. Getränke müssen in einen Bidon oder eine PET-Flasche abgefüllt werden. Ansonsten ist der Wasserbrunnen zu benutzen. 
  7. Zirkel-Training 
    Die Regeln in den EGYM Smart Strength/Smart Flex Zirkeln müssen von allen Gästen, die in den Zirkeln trainieren, zwingend eingehalten werden. Regelverstösse führen zum Ausschluss aus dem Zirkel. 
  8. Vorgaben und Trainingsrichtlinien 
    Das Training hat nach den Trainingsrichtlinien der Fitnessparks und nach den Anweisungen des Beratungspersonals zu erfolgen. Trainingsprogramme und Übungen, welche den Trainingsrichtlinien und Vorgaben des Beratungspersonals nicht entsprechen, sind untersagt. Das Trainingsgerät ist während den Satzpausen freizugeben.
  9. Klein-Trainingsgeräte 
    Alle Übungen mit den Klein-Trainingsgeräten für Functional Training (Sitzball, Bosu, Balance-Pads etc.), die nicht vom Beratungspersonal instruiert werden, sind untersagt! Eigene Trainingsgeräte sind nicht erlaubt. 
  10. Gerätebedienung 
    Ordnungs- und sachgemässe Gerätebedienung durch den Benutzer wird vorausgesetzt. Ein Training ohne Geräteinstruktion ist untersagt. Die Geräteinstruktion hat ausschliesslich durch unser Fitnesspark Beratungspersonal zu erfolgen und ist in jeder Jahresabomitgliedschaft im Preis inbegriffen. Trainingsanweisungen sowie Geräteinstruktionen durch Personen, die nicht im Fitnesspark angestellt sind, sind ausdrücklich verboten. Es ist nicht gestattet Gewichte und Trainingsequipment fallen zu lassen.
  11. Kurse
    Die Teilnehmerzahl in den Kursen ist zum Teil beschränkt (Material / Platz), weshalb kein Kursplatz garantiert werden kann. Kursbuchungen erfolgen vor Kursstart über die verfügbaren Systeme (App oder Website). Es wird nur eine persönliche Einschreibung akzeptiert. Eine telefonische Reservierung ist nicht möglich. Der Kurszutritt ist bis 5 min. nach Beginn möglich. Das Kursmaterial ist am Schluss der Lektion wieder am dafür vorgesehenen Platz zu verstauen. Die Lektion soll nicht vorzeitig verlassen werden.
  12. Kleingruppen-Trainings / Personal Trainings 
    Das Angebot von Kleingruppen-Trainings/Personal Trainings ist kostenpflichtig. Das heisst, es ist eine Voranmeldung mit gleichzeitiger Vorauszahlung des Trainings notwendig. Somit ist dein Platz für alle Daten einer Trainingsserie reserviert und fixiert. Für nicht besuchte Termine in einer Trainingsserie erfolgt keine Rückerstattung. Eine Umbuchung eines Personal Trainingstermins kann bis 24 Stunden vorher erfolgen. Ansonsten müssen wir dir das Personal Training verrechnen. 
  13. Haftungsausschluss
    Die Nutzung aller Geräte in der Fitnessarena und in
    den Kursräumen und die Durchführung der Trainingsprogramme und Übungen erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung des Fitnessparks und seines Personals ist ausgeschlossen, (vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen Fitnessparks movemi AG).

    Änderungen vorbehalten · Zürich, Dezember 2023

Kinderbetreuung (wo vorhanden)

  1. Aufnahmekriterien
    Dein Kind ist im Alter von 3 Monaten bis zum 9. Geburtstag herzlich willkommen. Während dein Kind bei uns betreut wird, musst du im Fitnesspark-/Milandia-Areal anwesend sein. Die maximale Betreuungszeit der Kinder beträgt 2 Stunden. Kinderwagen, Kickboards etc. sind an den gekennzeichneten Orten ausserhalb des Fitnessparks zu deponieren. Die Aufnahmekriterien (und ob allenfalls eine Eingewöhnungszeit nötig ist) werden mit der Betreuerin direkt besprochen.
  2. Berechtigung
    Vom Angebot der Kinderbetreuung können grundsätzlich alle Mitglieder und Gäste der Fitnessparks und von Milandia Gebrauch machen. Sofern du im Besitz eines gültigen Jahresabos Fit, Swiss Fit, eines Monatsabos oder eines Sommerabos sind, ist die Betreuung kostenlos. Gäste mit Einzeleintritt oder 10er-Abo (Milandia: auch Tennis, Golf, Kletterzentrum oder spez. Events/Anlässe) können ihr Kind gegen Gebühr (Einzeleintritt) betreuen lassen. Es dürfen nur die eigenen Kinder abgegeben werden. Das Mitbringen von Kindern von Freunden, Verwandten und Bekannten ist untersagt (Ausnahme: Enkelkinder und bei spez. Events/Anlässen im Milandia). Die Kinder werden in den dafür vorgesehenen Räumen betreut; sie dürfen sich nicht ausserhalb dieses Bereichs aufhalten (z. B. in den Garderoben, auf der Trainingsfläche, im Kursraum etc.). 
  3. Eintritt
    Bei jedem Besuch werden Kinder in der Aufnahmeliste aufgeführt. Der Chip deines Abos oder die Quittung des Einzeleintrittes müssen bei jedem Eintritt der Betreuerin vorgelegt werden. Die Eltern erklären sich durch die Nutzung des Kinderbetreuungs-Angebots mit dem Nutzungsreglement einverstanden. Besteht kurzfristig eine zu grosse Nachfrage, so wird im Ermessen der Betreuerin eine Warteliste geführt. 
  4. Bringen und Abholen der Kinder 
    Die Kinder werden von dir persönlich zur Kinderbetreuung gebracht und müssen während der Öffnungszeiten auch wieder von dir abgeholt werden. Wird das Kind von einer anderen Person abgeholt, muss dies im Voraus ausdrücklich mit der Betreuerin abgesprochen werden. Bitte melde dein Kind bei jedem Besuch auf unserer Aufnahmeliste an und beschrifte persönliche Gegenstände (Schoppen, Nuggis etc.) mit dem Namen deines Kindes. Dein Kind muss pünktlich zu den Schliessungszeiten (in der Regel 5 Min. vor Schliessung) abgeholt werden. Kleinkinder werden von den Betreuerinnen grundsätzlich nicht gewickelt, dafür werden die Eltern gerufen (Ausnahme Massage). Bitte habe Verständnis, wenn wir dich bei deinem Training oder in der Wellnesszone stören müssen, weil sich dein Kind nicht wohl fühlt oder gewickelt werden muss. Babyutensilien wie Windeln sind mitzubringen. Aus Hygienegründen ist es wichtig, dass du deinem Kind jedes Mal bei Ankunft die Hände wäschst. 
  5. Verpflegung und Getränke
    Die Kinder erhalten Wasser. Bei Bedarf und in Absprache mit den Betreuerinnen kannst du deinem Kind andere gesunde Getränke oder einen gesunden Znüni mitgeben – bitte keine Süssgetränke, Kaugummis, Schokolade und Nüsse. 
  6. Kleidung / Elektronische Geräte 
    Ziehe deinem Kind nicht allzu schöne Kleider an. Da auch gemalt und gebastelt wird, können diese schmutzig werden. Dein Kind benötigt Finken oder rutschfeste Socken. Für Verluste oder Schäden an persönlichen Utensilien der Eltern oder der Kinder übernimmt der Fitnesspark keine Haftung. Bitte gib deinem Kind keine elektronischen Geräte (Smartphones / Tablets etc.) mit. 
  7. Krankheit / Allergien / Unfall
    Kranke Kinder werden nicht aufgenommen. Bitte teile uns mit, wenn dein Kind an einer Allergie leidet. Kinder, die infolge eines Unfalls spezielle Pflege benötigen, die auf spezielle Behandlung angewiesen sind oder eine Behinderung haben, können nur in Absprache mit der Betreuerin betreut werden. Erkrankt dein Kind, wirst du als Elternteil informiert. Du bist verpflichtet, dein Kind umgehend abzuholen. Bei einem Unfall werden die Eltern ebenfalls sofort durch die Betreuerin benachrichtigt. Die Begleitung zum Arzt ist Aufgabe der Eltern. Verlangt ein Unfall schnelles Handeln, ist es Aufgabe der Betreuerin, sofort die nötige Hilfe zu organisieren oder zu leisten und erst anschliessend die Eltern zu informieren. 
  8. Versicherung
    Der Abschluss von Versicherungen (Haftpflicht-, Unfallund Krankenversicherung) ist ausschliesslich Sache der Eltern. Die Nutzung des Kinderbetreuungs-Angebots erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens der Fitnessparks/movemi AG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  9. Notfälle
    Wir behalten uns das Recht vor, schwierige Kinder, die nicht zu beruhigen sind, oder welche die Anweisungen der Betreuerin missachten, vorübergehend nicht mehr im Fitnesspark zu betreuen.