Ja. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, geschäftlicher Auslandaufenthalt und Militärdienst) kann die Mitgliederkarte für die Dauer von mind. 1 Monat unterbrochen (Timestop) werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Ferien sind kein Hinterlegungsgrund. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis und der Hinterlegung der Migros FitnessCard, eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit oder Unfall möglich. Dieser muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.– pro Hinterlegung und ist im Voraus zu bezahlen. Nach Wiederaufnahme der Mitgliederkarten-Laufzeit wird eine neue Mitgliederkarte bzw. Migros FitnessCard mit angepasster Laufdauer ausgestellt.
Ein Timestop führt zu einer automatischen Vertragsverlängerung, die einiges an administrativem Aufwand erfordert.
Gemäss AGB ist in speziellen Härtefällen oder bei einem Domizilwechsel von mehr als 30 Kilometern eine Rückzahlung "pro rata temporis" der Laufdauer einer Jahreskarte möglich. Der Rückerstattungsbetrag ist in den AGB genau festgehalten.
Ja – Ihr Restguthaben wird Ihnen selbstverständlich bis 1 Jahr nach Vertragsablauf am Empfang zurückerstattet.