Können Gutscheine der Klubschulen und Fitnessparks für die Bezahlung verwendet werden?
Wenn Sie im Besitz von Wertgutscheinen (ausgestellt über einen bestimmten monetären Wert) von den Fitnessparks oder den Klubschulen sind, dann können Sie auch diese zum Bezahlen (bspw. für Ihre Jahreskarte) nutzen. Mit Produktgutscheinen (Massage, 10er-Abo etc.), hinter denen eine bestimmte Leistung steht, kann auch nur die beschriebene Leistung bezogen werden. CUMULUS-Bons, Geschenkkarten oder Reka-Schecks werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.